Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat eine Person, wenn diese sich persönlich arbeitslos meldet und die Mindestanwartschaftszeit erfüllt (§ 142 ff. Sozialgesetzbuch III). Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitsuchende mindestens einhundertachtzig Tage innerhalb der letzten zwei Jahre in verschiedenen versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gestanden hat und nachweisen kann, dass die einzelnen Tätigkeiten nicht länger als zehn Wochen andauerten. Das Bruttoarbeitsentgelt der letzten zwölf Monate darf dabei 32.340 Euro nicht übersteigen.
Hinweis: Diese Regelung ist war bis zum 31.12.2015 befristet. Eine neue Regelung für das Jahr 2020 finden Sie hier.
Die reguläre Anwartschaftszeit in allen anderen Fällen beträgt mindestens dreihundertsechzig Tage innerhalb der letzten zwei Jahre zum Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung. Zeiten wie Elternzeit, Wehrdienstzeit und Zivildienstzeit stehen einem Arbeitnehmerverhältnis gleich.