Mietkaution

Mietkautionsbürgschaft

Neben den bekannten Varianten der Mietkaution wie der Barkaution oder auch dem Mietkautionssparbuch, gibt es des Weiteren auch noch die Möglichkeit der Mietkautionsbürgschaft. Bei dieser Art der Mietsicherheit muss der Mieter nicht die vereinbarte Kaution in voller Summe aufbringen, sondern zahlt dem Bürgen, in der Regel handelt es sich hier um eine Bank oder eine Versicherung, einen jährlichen Beitrag. Im Gegenzug bürgt dieser dann für eventuelle Schäden oder Ausfälle und muss dann an den Vermieter leisten. Der Vermieter muss dieser Art der Mietsicherheit zustimmen.

Oft sind es Kautionskassen, die diesen Service anbieten. In der Regel steht aber auch hier eine Bank oder eine Versicherung dahinter. Bei der Mietkautionsbürgschaft wird zwischen der Bankbürgschaft und der Versicherungsbürgschaft unterschieden. Die Hauptunterschiede liegen in den Kosten und den Bonitätsanforderungen. Grundsätzlich gilt, nicht jeder, der eine Mietkautionsbürgschaft beantragt, bekommt auch eine. Die meisten Anbieter überprüfen ihre Kunden vorab. So wird z.B. die Bonität überprüft.

Welche Art der Mietkautionsbürgschaft in Frage kommt, das entscheidet der Mieter für sich, aber auch der Vermieter hat hier ein Mitspracherecht. Grundsätzlich muss kein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren. Auch hat ein Vermieter das Recht, eine Bankbürgschaft oder eine Versicherungsbürgschaft vorzuziehen. Sind sich Mieter und Vermieter einig und wird dem Mieter eine Bürgschaft zur Verfügung gestellt, so erhält dieser dann eine entsprechende Urkunde von der jeweiligen Bank oder Versicherung, die er dann seinem Vermieter aushändigen muss.

Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende eine Mietkautionsbürgschaft beantragen.

Mietkautionskonto

Die meisten Mietsicherheiten werden über ein Konto abgewickelt, mit der Ausnahme der Barkaution. So wird zum Beispiel für die Kaution ein separates Sparkonto mit dem Vermerk w/Mietkaution angelegt und mit einem entsprechenden Schlüssel gesperrt, so dass es nur für den Fall der Fälle zum Einsatz und das Guthaben verfügt werden kann.

Auch bei der Mietkautionsbürgschaft gibt es ein Konto, das sogenannte Mietkautionsbürgschaftskonto. Der Mieter, der eine Bürgschaft beantragt und auch bewilligt bekommen hat, zahlt hierauf einen jährlichen Beitrag. Der Beitrag kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. Meist ist es ein Prozentsatz X, welcher dann auf die zwischen Mieter und Vermieter beschlossene Kautionssumme angerechnet wird. Hieraus ergibt sich dann der jährliche Mietkautionsbürgschaftsbeitrag. Dieser Betrag fließt dann regelmäßig auf das Mietkautionsbürgschaftskonto. Hiervon kann dann, im Fall der Fälle, der Kautionsgeber, also der Bürge, eventuelle Ausfälle oder Schäden begleichen. Die Gelder werden so lange auf dem Konto gesammelt und verwahrt, bis die Bürgschaft gekündigt oder aus einem sonstigen Grund hinfällig wird.

Mietkautionsbürgschaft Vergleich

Es gibt viele Anbieter für Mietkautionsbürgschaften. Oft sind es große Mietkautionskassen, die ihren Service öffentlich anbieten. Einer der wohl bekanntesten Anbieter ist die Moneyfix Mietkaution. Dieser Anbieter ist bekannt aus Werbung und TV. Aber es gibt viele weitere Anbieter. Hinter jedem Anbieter steckt eine Bank oder eine Versicherung. Auch viele Banken und Versicherungen alleine bieten Mietkautionsbürgschaften an, ohne eine entsprechende Mietkautionskasse.

Grundsätzlich sind die Leistungen der einzelnen Anbieter identisch. Es gilt, eine Bürgschaft zu haben, um bei Nichtleistung der Miete oder bei einem entstandenen Schaden eine entsprechende Absicherung zu haben.

Worin sich die Anbieter unterscheiden, sind die Kosten und auch die Anforderungen an den Mieter, z.B. an seine Bonität. Was die Koste für die Mietkaution betrifft, so wird hier ein Prozentsatz X auf die vereinbarte Kautionssumme angesetzt, woraus sich dann der jährliche Beitrag ergibt. Neben dem Jahresbeitrag können zudem weitere Kosten wie Einmalgebühren oder Bearbeitungsgebühren anfallen.

Wer sich für eine Mietkautionsbürgschaft interessiert, sollte ein wenig Zeit und Mühe nicht scheuen, um einen Vergleich zu unternehmen. Dank des Internets geht ein solcher Vergleich in der Regel schnell und einfach von der Hand, bringt aber viele Vorteile mit sich. Ein solcher Vergleich zeigt auf, welche Anbieter es gibt, und welcher Anbieter welche Kosten mit sich bringt. Bei einem Vergleich jedoch sollten nicht nur die Kosten, sondern auch die Bedingungen verglichen werden. Welche Bedingungen muss der Mieter erfüllen, welche Anforderungen werden an die Bonität gestellt? Ebenfalls Kriterien, die die Entscheidung beeinflussen können und mit einbezogen werden sollten.

Viele Portale und Seiten im Internet bieten solche Vergleichsmöglichkeiten und Vergleichsrechner an. Mit nur wenigen Angaben und Klicks erhalten Interessenten einen Überblick über die Möglichkeiten, die Kosten und die Bedingungen und können sich dann individuell entscheiden.

Vorteile

Neben den altbekannten Mietsicherheiten Barkaution und Kautionssparbuch, erfreut sich auch die Mietkautionsbürgschaft einer immer größer werdenden Beliebtheit. Und das hat seine Gründe, denn eine solche Bürgschaft bringt viele Vorteile mit sich, sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter.

Dabei profitiert der Mieter von dieser Variante der Mietsicherheit am Meisten. Nicht selten bringt ein Umzug Kosten mit sich. Eine Mietkautionsbürgschaft bedeutet, der Mieter muss nicht die ganze Kautionssumme auf einmal aufbringen und erhält sich somit einen größeren finanziellen Spielraum, z.B. um die Umzugskosten zu decken, sich neue Möbel leisten zu können, oder einfach, um etwas Geld sparen zu können. Des Weiteren sind die Kosten für eine Mietkautionsbürgschaft günstiger, als wenn sich der Mieter zum Beispiel die Kautionssumme über den Dispo oder auch einen Kleinkredit finanzieren müsste. Der Mieter spart sich Kosten und erhält sich seinen finanziellen Freiraum.

Zwar muss der Mieter auch für die Mietkautionsbürgschaft Kosten tragen, diese sind jedoch planbar, überschaubar und geringer als die Kosten der eventuell möglichen Alternativen. Ein großer Vorteil, die Kaution muss nicht in einer Summe geleistet werden, das bedeutet mehr finanzielle Freiheit für den Mieter.

Und auch für den Vermieter bedeutet eine Mietkautionsbürgschaft viele Vorteile. Er erhält eine kostenlose Bonitätsprüfung seines Mieters und erspart sich viele Verwaltungsaufwendungen, z.B. bei der Verwaltung eines Mietkautionssparbuchs. Zudem kann er sich sicher sein, im Fall der Fälle eine Leistung von Seiten der Kautionskasse zu bekommen.

Sinnvoll ist eine Mietkautionsbürgschaft grundsätzlich für alle, die ein geringen Einkommen haben oder sich ihren finanziellen Spielraum erhalten möchten. Dabei kann ein Mieter von seinem Vermieter nicht verlangen, dass er diese Art der Sicherheit akzeptiert.

Eine solche Bürgschaft kommt auch für bestehende Mietverhältnisse in Frage. Allerdings muss der Vermieter auch hier erst einmal zustimmen. Des Weiteren kann eine Mietbürgschaftskaution auch auf eine neue Wohnung und somit auf den neuen Vermieter übertragen werden. Allerdings nur, wenn die Kautionssumme identisch ist. Ansonsten verlangt es eine Anpassung.

Die Mietkautionsbürgschaft beginnt an dem Tag, an dem die Urkunde ausgestellt wird. Eine feste Laufzeit gib es nicht, die Bürgschaft kann jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Auch während eines noch bestehenden Mietverhältnisses kann eine Kündigung erfolgen. Allerdings muss der Vermieter hiermit einverstanden sein und die Urkunde dem Mieter aushändigen. In der Regel muss dann auch eine Alternative Mietsicherheit gestellt werden. Bei der Kündigung wird die Bürgschaft taggenau abgerechnet. Hat der Mieter bereits mehr gezahlt als nötig war, bekommt er die überschüssigen Beträge von Seiten der Kautionskasse erstattet.