Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit

Mehrere Hunderttausend Arbeitslose haben bereits den Schritt aus der Arbeitslosigkeit hinein in die Selbstständigkeit gemacht. In den meisten Fällen war dieser Schritt von Erfolg gekrönt: etwa 80% von ihnen war nach 18 Monaten immer noch selbstständig und verfügte in der Regel über ein existenzsicherndes Einkommen. Selbstständigkeit ist eine Option für viele Arbeitslose, um eine neue Perspektive zu erhalten und häufig eigene Pläne umsetzen zu können. Als Starthilfe für die Initiative als Neuunternehmer gibt es unterschiedliche Zuschüsse. Erste Ansprechpartner rund um Fördergelder sind die Agentur für Arbeit und auf Existenzgründung spezialisierte Berater.

Förderung als Existenzgründer

Die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus wird mit besonderen Fördermitteln und Zuschüssen unterstützt. Die Bundesagentur für Arbeit kann einen Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld bewilligen. Den Gründungszuschuss erhalten die Bezieher von Arbeitslosengeld eins, das Einstiegsgeld ist für alle mit Arbeitslosengeld zwei (Hartz IV) gedacht. Damit soll eine nachhaltige berufliche Integration, die zu einem festen Einkommen führt, gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Zudem steht sie nur Arbeitslosen zur Verfügung, bei einem direkten Übergang von einem Beschäftigungsverhältnis in die Selbstständigkeit entfällt der Zuschuss.

Gründungszuschuss

Der Zuschuss wird in zwei Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase gibt es 300 Euro monatlich für sechs Monate plus die Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes. Weitere neun Monate lang können 300 Euro bewilligt werden. Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Mit dem Antrag sollte ein gut strukturierter Businessplan mit einer Finanzkalkulation eingereicht werden. Außerdem ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. eine Kammer oder Gründerberatung) notwendige Basis zur Genehmigung des Fördergeldes. Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld muss noch mindestens 150 Tage betragen.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld soll den Wiedereinstieg von ALG II Empfängern in den Arbeitsmarkt fördern. Der Zweck ist nicht die Finanzierung einer Geschäftsidee, sondern vielmehr in der Anfangsphase der Selbstständigkeit den Lebensstandard aufrecht zu halten. Es ist als staatliche Beihilfeleistung zu verstehen. Als wesentlicher Unterschied zum Gründungszuschuss bleibt der Status der Arbeitslosigkeit bestehen. Es wird weiterhin ALG II, sowie Zuschüsse zur Miete und den Heizkosten gezahlt. Auch die Beiträge in die Sozialversicherungen fließen von der Agentur für Arbeit.

Die Dauer der Förderung über das Einstiegsgeld beträgt in der Regel 12 Monate und kann bis auf 24 Monate verlängert werden. Die konkrete Höhe des Betrages wird regional von den Fallmanagern in den Jobcentern festgelegt. Die Bundesagentur empfiehlt die Zahlung von 50% des ALG II als Einstiegsgeld zu gewähren. Der betreuende Fallmanager ist regelmäßig über die Umsatz- und Gewinnentwicklung zu unterrichten. Eventuell anfallende Gewinne werden nämlich auf das ALG II angerechnet. Das Einstiegsgeld selber wird nicht dem steuerpflichtigen Einkommen angerechnet. Der Anspruch darauf erlischt, sobald der Empfänger als nicht mehr hilfsbedürftig eingestuft wird.

Vorbereitung auf die Selbstständigkeit

Eine professionelle Vorbereitung macht einen erheblichen Teil am Erfolg aus. Wer sich auf die Selbstständigkeit vorbereiten will, sollte sich frühzeitig informieren und weiterbilden. Das Vorhaben sollte systematisch vorbereitet und durchdacht sein. Zur fachlichen und kaufmännischen Weiterbildung werden Gründerseminare angeboten, die zudem von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Bei diesen Seminaren werden die ersten Schritte ausführlich erklärt und die Fördermöglichkeiten dargestellt. Natürlich werden dort auch gezielte Fragen der Teilnehmer aufgegriffen.

Je mehr der Gründer in spe weiß, desto besser wird die Gründung ablaufen. Es gilt so wenig wie möglich dem Zufall zu überlassen. Mit dem Start des eigenen Business warten viele neue Aufgaben und Herausforderungen. Dann sind Kontakte hilfreich, diese gibt es zum Beispiel die Wirtschaftsverbänden oder den Kammern vor Ort.

Marketing mit knappem Budget

Klassische Werbung kostet Geld und das oftmals nicht zu knapp. Anzeigen in Zeitungen oder Postwurfsendungen kosten mehrere hundert Euro pro Aktion. Gerade Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, müssen mit ihrem Budget gut haushalten. Daher gilt es kreativ zu sein und das knappe Budget gezielt einzusetzen. Vom Firmenlogo bis zu einer möglichen Eröffnungsfeier gibt es viele Punkte, die berücksichtigt werden wollen.

Wichtig ist es, einen ganzheitlichen Auftritt des Unternehmens zu schaffen. Dieser ist die Grundlage für Vertrieb, Marketing und Kommunikation. Ein wichtiger Gesichtspunkt dabei sind die angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie die angestrebte Zielgruppe. Darauf sollten die eingesetzten Instrumente im Marketing angepasst werden.

Eine gut aufgebaute Webseite gehört in allen Branchen zum guten Ton. Sie trägt zur positiven Wahrnehmung des Unternehmens bei und kann hilfreich sein bei der Kundenakquise. Potentielle Kunden nutzen häufig den Internetauftritt, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Ideal verknüpfen lässt sich die eigene Homepage mit Aktivitäten im Social Media Bereich. Plattformen wie Facebook oder Xing können preiswert als Kanal für Vertrieb und Kommunikation genutzt werden.

Nicht zuletzt lässt sich mit günstigen Werbeartikeln Aufmerksamkeit erzeugen. Diese können als haptische Verkaufshilfe eingesetzt werden und man bleibt länger in Erinnerung des Kunden. Wichtig ist es, dass der Werbeartikel einen Nutzen im Alltag des Kunden hat und möglichst oft zum Einsatz kommt. Die Auswahl möglicher Werbeartikel ist riesig. Klassische Give-aways sind Kugelschreiber, Feuerzeuge, USB Sticks und uvm. etc. Es geht aber auch anders, zum Beispiel mit Süßwaren, Pflanzensamen oder Handwärmern.