Mietausfallversicherung






Eine Mietausfallversicherung bietet dem Vermieter eine finanzielle Sicherheit. Denn durch diese Versicherung erhöhen gewerbliche Wohnungsvermieter ihre Planungssicherheit und ihre Liquidität. Denn zum Tagesgeschäft von gewerblichen Wohnungsvermietern gehören Mietausfälle. Zusätzlich führen diese zu erhöhten Kosten für den Vermieter, da neben dem Liquiditätsmangel auch gerichtliche Verfahren, die Räumung der Wohnung, Personaleinsatz und Leerstand als Folge auftreten. Je nach Versicherungsanbieter umfasst die Mietausfallversicherung nicht nur die Miete, sondern bezieht auch die Neben- und Betriebskosten sowie Nachzahlungsforderungen mit ein, die zum festgelegten Zeitpunkt beim Vermieter noch nicht eingegangen sind. Es wird dabei nicht auf die hinterlegte Kaution zurückgegriffen. Sie bleibt für den Vermieter als Sicherheit bestehen. Die Laufzeit einer Mietausfallversicherung ist generell auf ein Jahr festgelegt. Im Monat des Mietausfalls wird bereits gezahlt. Daher wird eine Mietausfallversicherung für Vermieter immer wichtiger.

Welche Leistungen werden von einer Mietausfallversicherung geboten?

Grundsätzlich werden alle Schäden am Vermögen des Vermieters durch die Mietausfallversicherung ersetzt, die durch nicht gezahlte mieten oder sonstige Verpflichtungen entstehen. Dazu gehören auch nicht gezahlte Betriebs- und Heizkosten. Das bedeutet, dass die Versicherung für den Mietausfall ab Entstehung der Nichtzahlung zum Tragen kommt. Selbst wenn sechs Monate vor der Schadensmeldung liegen, kann unter Umständen die Versicherung greifen. Der Vermieter ist allerdings verpflichtet, im Gegenzug eine Schadensminderung herbeizuführen. Diese wird dadurch bewerkstelligt, dass eine Räumungsklage eingereicht wird, bzw. ein Räumungstitel vollstreckt wird. Solange der säumige Mieter in der Wohnung verbleibt, deckt die Mietausfallversicherung die gesamten Kosten. Mietpreller hinterlassen die Wohnräume oftmals in einem desolaten Zustand. In diesem Fall übernimmt die Mietausfallversicherung die Kosten für die Renovierung und Sanierung. Dazu gehört auch die Ungezieferbeseitigung.

Wie kann sich der Vermieter von Mietnomaden und Mietprellern schützen?

Es gibt aber einige Dinge, die der Vermieter vor dem Abschluss des Mietvertrags machen kann. Dazu gehört die Bonitätsprüfung des neuen Mieters. Das gängige Mittel ist beispielsweise eine Schufa Selbstauskunft, die der Mieter besorgen kann. Zudem können Gehaltsbescheinigungen oder Arbeitsverträge über die Bonität Auskunft geben. Darüber hinaus sollte die Kaution in bar verlangt werden. Sie geben zwar Aufschluss über die finanzielle Situation des Mieters, bieten aber keine 100%ige Sicherheit, ob der Mietzins wirklich auch bezahlt wird. Und selbst solvente Mieter kann das Schicksal der Arbeitslosigkeit ereilen. Die Folge daraus ist, dass die Miete nicht mehr gezahlt werden kann. Nachfolgen noch einmal etwas ausführlicher erklärt, wie der Vermieter sich schützen kann.




1. Einholung von Auskünften

Sowohl die Schufa, wie auch die Creditreform geben Auskunft über den neuen Mieter und seine Bonität. Dieses ist nicht nur für den Vermieter wichtig, sondern auch für den Abschluss einer Mietausfallversicherung. Durch die Auskünfte wird schnell deutlich, wie es mit der Zahlungsmoral des Mieters aussieht, ob in der Vergangenheit schon Vollstreckungsbescheide erwirkt wurden oder die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Um an diese Auskünfte zu gelangen, benötigt der Vermieter die Zustimmung des Mieters. Mieter, die nichts zu verbergen haben, werden ihre Zustimmung geben.

2. Frühere Vermieter ansprechen

Interessant sind auch die Auskünfte, die frühere Vermieter geben können. Dabei ist aber Vorsicht geboten. Denn wenn der Vermieter den Mieter los werden möchte, wird er nicht alle relevanten Dinge preisgeben. Schnell kann so aber in Erfahrung gebracht werden, wie es mit der Zahlungsmoral aussieht.

3. Mietkaution

Der Vermieter kann vom Mieter eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten verlangen. Diese Mietkaution wird bei der Mietkautionsversicherung auch als Selbstbeteiligung angerechnet. Als Vermieter können sie von ihrem Recht Gebrauch machen, die Kaution vor Einzug komplett zu erhalten. Da der Mieter aber das Recht hat, die Kaution in Raten zu zahlen, sollte über eine Bankbürgschaft bzw. über eine Mietkautionsbürgschaft nachgedacht werden. Damit erhält der Vermieter ein Stück weit mehr Sicherheit.

4. Abschluss einer Mietausfallversicherung

Alle zuvor aufgeführten Möglichkeiten erhöhen die Chance, dass der Vermieter vernünftige Mieter bekommt. Doch sollte nicht ausgeschlossen werden, dass ein Wolf sich im Schafsfell verbirgt. Daher sollte in jedem Fall eine Mietausfallversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung für den Mietausfall kommt für alle finanziellen Schäden auf, die durch nicht gezahlte Miete entstehen.

Sinn und Nutzen einer Mietausfallversicherung

Immer wieder stellen sich Vermieter die Frage, ob eine Versicherung für den Mietausfall abgeschlossen werden soll. Die Frage, die sich dabei stellt ist, ob die Versicherung im Ernstfall wirklich greift und den entstandenen Schaden ausgleicht. Pauschal ist diese Frage nicht zu beantworten. Doch wer sich vor Mietausfällen schützen möchte, tut gut daran, eine Mietausfallversicherung abzuschließen. Gerade für diejenigen ist einer Versicherung für Mietausfall interessant, die nur ein oder zwei Wohneinheiten vermieten. Denn sollte die Miete einmal nicht mehr gezahlt werden, ist das finanzielle Risiko sehr hoch und wird durch die Versicherung gedeckt.

Als sinnvoll erweist sich eine Mietausfallversicherung, wenn der Vermieter die hinterlassenen Sachschäden des Mieters aus eigenen Mitteln nicht mehr finanzieren kann oder will. Dieses gilt vor allen Dingen, wenn das Objekt kreditfinanziert wurde und die Mieten zur Abtragung verwendet werden. Des weiteren sollten die Nebenkosten nicht unterschätzt werden. Schnell ergibt sich eine Summe von 3 bis 4 Euro an Nebenkosten pro Quadratmeter. Bei einer Wohneinheit von 60 qm belaufen sich die Kosten im Jahr auf 300,00 Euro. Eine Ausfallversicherung für die Miete stellt somit einen finanziellen Airbag für den Vermieter dar.

Mietausfallversicherungen online abschließen

Bei einer Mietausfallversicherung sollten nicht nur die Leistungen betrachtet werden. Vielmehr sind die Prämien, die für eine Ausfallversicherung gezahlt werden müssen, auch relevant. Sie können ein entscheidendes Kriterium sein, ob die Mietausfallversicherung abgeschlossen wird oder nicht. Die unterschiedlichen Angebote der Versicherer umfassen verschiedene Deckungssummen, die beispielsweise zwischen 5.000, 10.000 und 15.000 Euro liegen. Damit sind ein möglicher Mietausfall, ein Mietrückstand und mögliche Sachschäden abgedeckt. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit eine Mietausfallversicherung online abzuschließen. Doch bevor sich für eine spezielle Versicherung entschieden wird, sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden, um das günstigste Angebot mit den besten Konditionen zu finden.

Wichtig für den zukünftigen Versicherungsnehmer ist aber auch, dass eine Mietausfallversicherung nicht auf die Mieter umgelegt werden kann. Doch steuerlich ist diese Versicherung absetzbar. Dadurch werden „nach Steuern“ die Kosten für die Versicherung für den Mietausfall deutlich gemindert. Je nach Steuersatz können diese bis zu 50 % sein.

Ein weiteres Kriterium für die Entscheidung ist die Kosten-Nutzen-Relation, die in die Überlegung mit einbezogen werden sollte. Wenn beispielsweise ein Mieter seine Miete in Höhe von 800 Euro und die Nebenkosten in Höhe von 130 Euro über ein halbes Jahr nicht zahlt, belaufen sich die Mietschulden auf 5.580 Euro. Werden die Mietschulden mit der Kaution verrechnet, bleibt immer noch eine stattliche Summe offen, die dem Vermieter fehlen. Dabei sind die Schäden durch Sachbeschädigung und Diebstahl noch nicht mit eingerechnet. Bei einer angenommenen Summe von 200 Euro, die für eine Mietausfallversicherung im Monat gezahlt wird, sind die Forderungen gedeckt. Denn jeder fehlende Euro beeinflusst die Existenz des Vermieters.

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