Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe trotz Eigenkündigung?
§ 159 Sozialgesetzbuch III sieht eine Sperrzeit zwischen einer Woche bis zu drei Monaten und länger vor, wenn ein Arbeitnehmer ohne wichtigen und nachweisbaren Grund selbst kündigt. Um einer Sperrzeit vorzubeugen, sollte ein Arbeitnehmer vor der Eigenkündigung den Kündigungsgrund prüfen. Die von der „Agentur für Arbeit“ anerkannten Gründe sind:
- gesetzeswidriges Verhalten seitens des Arbeitgebers (z. B. Mobbing, sexuelle Belästigung);
- Ausbleiben einer Lohnzahlung;
- ein notwendiger Umzug zum Erhalt einer Partnerschaft.